

AM
- Mindestalter 15 Jahre
- Kleinkrafträder mit max. 50ccm Hubraum und BbH von max. 45 km/h und max. 4 kw
- Sowie drei- und vierrädrige Kfz mit max. 2 Sitzplätzen
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- Keine Sonderfahrten

A1
- Mindestalter 16 Jahre
- Leichtkrafträder mit max. 125 ccm und 11 kw
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kw/kg
- Dreirädrige Kfz mit mehr als 45 km/h und max. 15 kw wie zB. Ape oder Elenator
- AM wird miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit

A2
- Mindestalter 18 Jahre
- Zweirädrige Kfz mit max. 35 kw
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kw/kg
- AM und A1 werden miterteilt
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A1 Vorbesitz Klasse A1 unter 1 Jahr:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Keine Sonderfahrten bei Vorbesitz Klasse A1 von mind. 2 Jahren

A
- Mindestalter 24 Jahre oder Vorbesitz A2 mindestens 2 Jahre
- Zweirädrige Kfz ohne jegliche Beschränkung
- AM, A1 und A2 werden miterteilt
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 4 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Kein Theorieunterricht bei Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden auf Bundes- und Landstraßen
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Fahrstunden bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A1 oder A2 unter zwei Jahre:
- 3 Fahrstunden auf Bundes- oder Landstraßen
- 2 Fahrstunden auf Autobahnen
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit
Vorbesitz Klasse A2 seit mind. 2 Jahren:
- keine Sonderfahrten

B196
Vorrausetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
- Leichtkrafträder bis max. 125ccm und max. 11 kw
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kw/kg
- Keine Prüfung notwendig
- 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht
- Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung
- Achtung gilt nur innerhalb Deutschlands
- Es wird kein A1 erteilt sondern lediglich Schlüsselzahl B196 daher kein Aufstieg möglich


B
- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM
- Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM oder Kombination deren zGM nicht über 3500 kg liegt.
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei BF17
- AM und L werden miterteilt
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 2 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 5 Fahrstunden Überlandschulung
- 4 Fahrstunden auf Autobahnen
- 3 Stunden bei Dämmerung / Dunkelheit

BE
- Kombinationen aus Kfz bis 3500 kg zGM und Anhänger 3500 kg zGM
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei BF17
- Vorbesitz B, kann aber in einem Ausbildungsgang mit B gemacht werden
- Umfasst nur eine praktische Ausbildung und Prüfung
Ausbildungsumfang:
- 3 Fahrstunden Überlandschulung
- 1 Fahrstunde Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunde bei Dämmerung / Dunkelheit

B197
- Seit 01.04.2021 möglich
- Grundsätzlich wie bei Klasse B. In der Ausbildung werden jedoch mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltung gefahren, bis Dein Fahrlehrer feststellt, dass Du mit einem Schaltfahrzeug fahren kannst.
- Den Rest der Ausbildung sowie Deine praktische Prüfung kannst Du auf einem Automatikfahrzeug ablegen.
- Du bekommst die Schlüsselzahl B197 eingetragen!
- Über Besonderheiten in Verbindung mit BE/C/D informieren wir Dich gerne in einem persönlichen Gespräch!


C1
- Mindestalter 18 Jahre
- Das darfst du mit dem C1-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge bis 7500 kg zGM
- Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM
- Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
- Befristung: Alle "Lkw-Klassen" werden nur für 5 Jahre erteilt
- Prüfungen: Trotz B-Führerschein müssen für die Klasse C1 erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden.

C1E
- Das darfst du mit dem C1E-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg. Zulässiges Gesamtgewicht der Kombination beträgt 12.000 kg.
- Die Klasse BE ist mit inbegriffen
- Ausbildung: nur praktische Ausbildung
- Prüfungen: Für den Führerschein der Klasse C1E muss keine eigene Theorieprüfung abgelegt werden, sondern lediglich eine praktische Prüfung.

C
- Mindestalter 21 Jahre
- Das darfst du mit dem C-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge über 3500 kg zGM
- Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM
- Die Klasse C1 ist mit inbegriffen
- Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
- Befristung: Alle "Lkw-Klassen" werden nur für 5 Jahre erteilt
- Prüfungen: Trotz B-Führerschein müssen für die Klasse C erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden.

CE
- Das darfst du mit dem CE-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg.
- Die Klasse BE, C1E und T ist mit inbegriffen
- Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung
- Prüfungen: Für die Klasse CE muss erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden.


D
- Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
- berechtigt zum Fahren von Kfz, die max. 8 Meter lang sind und in denen 8 bis 16 Personen befördert werden können (plus Fahrer)
- Anhänger darf bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg gezogen werden
- Vorbesitz der Klasse B notwendig
Ausbildungsumfang:
- 12 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Grundstoff (bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis nur 6 Stunden)
- 18 Doppelstunden Theorieunterricht á 90 Minuten Zusatzstoff
- Theorieprüfung
- Praktische Prüfung
- 7 Fahrstunden à 45 Minuten Grundausbildung
- 8 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Fahrten bei Dunkelheit oder Dämmerung

DE
- Mindestalter: 24 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer) berechtigt zum Fahren eines Busses mit Anhänger, dessen zulässiges
- Gesamtgewicht über 750 kg liegt
- Vorbesitz der Klasse B und D notwendig enthaltene Klassen: BE, D1, D1E
- Anzahl Übungsstunden variabel nach Fähigkeiten
- 4 Fahrstunden à 45 Minuten Grundausbildung
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Fahrt bei Dunkelheit oder Dämmerung
- Keine Theorieprüfung